Corona Informationen

Gäste-Information zur aktuellen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg (Stand 04. April 2022)

Aufgrund der am 3. April 2022 landesweit weggefallenen Zutrittsbeschränkungen entfällt für Gäste und Besucher des Leitungszentrum Herzogenhorn ab sofort die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf- oder Testzertifikates.

Aufgrund der noch vorhandenen Gefährdungssituation gilt jedoch auch weiterhin, basierend auf hausrechtlichen Regelungen, in allen Innenräumen die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske). Die Maskenpflicht gilt nicht beim Sport, in den Duschräumen, auf den Zimmern und in der Gaststätte am Sitzplatz.

Hans-Ulrich Wiedmann
Geschäftsführer LZ Herzogenhorn

 

Die aktuellen Informationen und Richtlinien für den Aufenthalt, sowie die Durchführung von Sportlehrgängen in unserem Hause finden Sie hier:

Alle Lehrgangsträger werden gebeten die Durchführung der kommenden Maßnahmen direkt mit der Betriebsleitung abzustimmen.

Leistungszentrum Herzogenhorn
mail@herzogenhorn.info
Telefon: 07676 / 222